Bund stellt 100 Mio. Euro für neues Sanierungsprogramm für kommunale Einrichtungen ab 1.1.2016 zur Verfügung. MdB Marianne Schieder: "Weiterer Schritt zur Stärkung der Kommunen"

06. Oktober 2015

„Eine funktionierende und zukunftsfähige soziale Infrastruktur mit Sport- und Kulturangeboten ist die Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben in unseren Städten und Gemeinden. Dies muss durch eine gute kommunale Finanzausstattung unterfüttert werden“, so MdB Marianne Schieder. Mit dem neuen Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur verfolge das BMUB genau diesen Ansatz. MdB Marianne Schieder weiter: „Ich freue mich, dass wir gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Zuwanderung von Flüchtlingen ein weiteres Instrument seitens des Bundes zur Verfügung stellen können, um die Integration in den Kommunen zu stärken und sie zu entlasten. Wichtig ist mir auch, dass das Bundesprogramm beispielgebende energetische Sanierungsmaßnahmen fördert und damit dem Klimaschutz dient.“

Das neue Bundesprogramm ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung, welches mit dem ersten Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet wurde. Gefördert werden investive und investitionsvorbereitende Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune oder im Stadtteil. Dazu zählen u.a. öffentliche Sportstätten nebst baulicher Anlagen, Turn- und Schwimmhallen sowie Jugend- und Kultureinrichtungen (Kitas, Schulen, die explizit einen Beitrag zur Quartiersentwicklung leisten, sowie Jugend- oder Laienspielhäuser). Gefördert werden können sowohl Einzelgebäude als auch komplexe städtebauliche Maßnahmen. Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, die Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei 10 Jahren, bei Ersatzneubauten bei 20 Jahren.

Interessierte Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis 13. November 2015 Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Die Auswahl und Vergabe der Fördermittel soll Anfang des Jahres 2016 erfolgen. Das Programm wird einmalig durchgeführt. Die Förderprojekte werden in den Jahren 2016 bis 2018 umgesetzt.

Weitere Informationen zum Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ unter www.bbsr.bund.de.

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