Bundesverkehrswegeplan 2030 enttäuscht. MdB Marianne Schieder: Wesentliche Projekte bleiben außen vor.

MdB Marianne Schieder

02. Dezember 2016

„Das ist mit Sicherheit kein großer Wurf für unsere Region!“, so MdB Marianne Schieders Bewertung zu den heute endgültig beschlossenen Bundesfernstraßen-, Bundesschienen- und Bundeswasserstraßenausbaugesetzen, mit denen der Bundesverkehrswegeplan 2030 umgesetzt wird. „Es ist absolut nicht nachvollziehbar, dass weder die B 85 Altenkreith – Wetterfeld noch die B 20 im Bereich Rissmannsdorf – Traitsching in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wurden“, zeigt sich die Abgeordnete enttäuscht.

Folgende Straßen- und Schienenprojekte sind im Bereich Schwandorf/Cham als vordinglicher Bedarf (VB) eingestuft und sollen bis 2030 realisiert werden:

• B 20 Cham-Süd (B 22) bis Chameregg (B 85) Erweiterung auf vier Fahrstreifen „Dieses Teilstück mit über 20.000 Fahrzeugen/Tag ist wohl die am stärksten belastete Straße im Landkreis Cham. Der vierspurige Ausbau ist dringend nötig. Bei den Planungen ist auf einen ausreichenden Lärmschutz zu achten, insbesondere bei den Bürgerinnen und Bürgern von Cham-Süd, die seit Jahren unter zunehmenden Belastungen leiden.“

• Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof-Regensburg „Ich bin froh, dass an der Einstufung ‚Vordringlicher Bedarf, Engpassbeseitigung‘ für die Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof-Regensburg nicht mehr gerüttelt wurde. Für diese Maßnahme habe ich mich intensiv und mit Nachdruck seit Jahren eingesetzt. Nun müssen wir alles daran setzen, damit die Bahn bald möglichst mit Planung und Bau der Maßnahme beginnen kann. Selbstverständlich müssen mit der Elektrifizierung bestmögliche Lärmschutzmaßnahmen einhergehen.“

Als weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) sind eingestuft:

• B 85 Altenkreith bis Wetterfeld (mit Anschluss der B 16) „Dieser 9 km lange Abschnitt der B 85 kann zwar geplant werden, bleibt aber nach dem Bundesverkehrswegeplan als nachrangig eingestuft. Für den ersten Teilabschnitt Wetterfeld bis östlich Altenkreith erfolgte im Oktober 2016 der Planfeststellungsbeschluss. Ich bin zuversichtlich, dass diese 3,4 km lange Teilstrecke zeitnah gebaut werden kann. Es ist unbestritten, dass auch der Ausbau des verbleibenden Abschnitts für die Region von höchster Wichtigkeit ist, insbesondere wegen der Anbindung zur B 16. Ich hoffe sehr, dass hier trotz der durch den Verkehrswegeplan auferlegten Hemmnisse eine Verwirklichung in absehbarer Zeit möglich ist.“

• B 85 von Pittersberg bis Schwandorf Nord (A 93) und • B 85 Schwandorf (A 93) bis Altenkreith „Auch für diese beiden Teilstücke der B 85 gibt es Planungsrecht, ansonsten sind sie nur als weiterer Bedarf klassifiziert.“

• B 20 Rißmannsdorf bis Traitsching mit Umgehung Trebersdorf, zwei- bis dreispuriger Neubau „Für den 5,2 km langen Abschnitt Rißmannsdorf bis Traitsching läuft seit Jahren das Planfeststellungsverfahren, das für Teile bereits kurz vor Abschluss steht. Ich halte es deshalb für sinnvoll, diese Vorarbeiten zum Abschluss zu bringen und um eine Realisierung dieses wichtigen und bisher schlecht ausgebauten Teilstücks zu kämpfen.“

• B 20 Cham (B 85) bis Straubing (A 3), 4-spuriger Aus- bzw. Neubau

Potenzieller Bedarf (PB)

„Die Bahnstrecke Nürnberg/München – Schwandorf – Furth i. W. ist weiterhin als Potenzieller Bedarf aufgeführt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung soll nach Auskunft des Verkehrsministeriums bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Wenn das Projekt die üblichen Kriterien erfüllt, wird es in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen werden.“

MdB Marianne Schieder: „Zusammenfassend bleiben, trotz einiger Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf des Verkehrsministers, die nun beschlossenen Ausbaugesetze für den Raum Schwandorf/Cham weit hinter den Erwartungen zurück. Nun muss es darum gehen, die Projekte des Vordringlichen Bedarfs zügig voranzubringen. Darüber hinaus wird die Zukunft zeigen, inwieweit es tatsächlich möglich sein wird, die Projekte des Weiteren Bedarfs umzusetzen. Ich hoffe es.“

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