Debatte zur Sterbebegleitung im Bundestag MdB Marianne Schieder: „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen – mehr und bessere Palliativversorgung und Hospizarbeit“

01. Juli 2015

Am Donnerstag, 2. Juli 15, steht die Erste Lesung der Gruppenanträge zum Thema „Sterbebegleitung“ auf der Tagesordnung des Bundestages. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder hat sich dem Gesetzentwurf ihrer Kolleginnen Kerstin Griese und Eva Högl angeschlossen, der das Ziel hat, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe zu stellen.

„Unser Gesetzentwurf ist ein Weg der Mitte. Damit werden ausdrücklich alle Möglichkeiten erhalten, die Ärztinnen und Ärzte heute insbesondere in der Palliativmedizin und der Hospizversorgung haben. Dazu gehören die indirekte und passive Sterbehilfe sowie die palliative Versorgung. Uns ist wichtig, dass wir im Gegensatz zu anderen vorliegenden Gruppenanträgen, u.a. den assistierten Suizid nicht unter Strafe stellen. Wir schränken ausdrücklich auch nicht die bestehenden ärztlichen Handlungsmöglichkeiten am Lebensende ein, wie es ein weiterer Gesetzentwurf vorsieht“, betont MdB Marianne Schieder.

Es solle so wenig wie möglich und so viel wie nötig rechtlich verändert werden. Es werde die Tätigkeit von sogenannten „Sterbehilfe-Vereinen“ oder Einzelpersonen, die geschäftsmäßig den assistierten Suizid verschaffen, unter Strafe gestellt. Geschäftsmäßig sei eine organisierte Handlung, die auf Wiederholung angelegt sei. Darunter fallen sowohl kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Angebote. Dabei müsse Absicht vorhanden sein, es müsse dem Täter gerade auf die Förderung der Selbsttötung als Ziel ankommen.

Selbstverständlich würden Ärztinnen und Ärzte und die in Hospizen und Palliativstationen Tätigen nicht bestraft, wenn sie den Sterbenden Beistand und Zuspruch gewährten sowie ihre Schmerzen lindern, selbst wenn dies in manchen Fällen das Leben verkürzen könne. Es gehe es ausdrücklich nicht darum, Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren.

„Wir haben uns für diesen Weg entschlossen, weil wir die Sorge haben, dass durch ein Angebot des assistierten Suizids als normale „Dienstleistung“ ein „Gewöhnungseffekt" eintreten kann. Menschen in Notsituationen dürfen nicht dazu gedrängt werden, den Weg des assistierten Suizids zu beschreiten. Die Entwicklung in den Nachbarländern, wie der Schweiz oder wie in den Niederlanden, wo sogar aktive Sterbehilfe erlaubt ist, bestätigen diese Befürchtungen. Stattdessen brauchen wir viel, viel mehr und bessere ambulante und stationäre Palliativversorgung und Hospizarbeit. Das vom Bundestag Mitte Juni in 1. Lesung beratene Hospiz- und Palliativgesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und eine gute Grundlage für einen umfassenden Ausbau der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schweren, unheilbaren Krankheiten“, unterstreicht MdB Marianne Schieder.

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