Nur ein Straßenbauvorhaben im Landkreis Cham - die Erweiterung auf vier Fahrspuren von Cham-Süd (B 22) bis Chameregg (B 85) - hat es geschafft, im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 als vordringlich bewertet zu werden. „Es gibt aber dringenden Handlungsbedarf, um für weitere wichtige Verkehrsprojekte der Region Nachbesserungen zu erreichen“, so MdB Marianne Schieder.
Bei Ortsterminen in Roding-Altenkreith und Traitsching-Trebersdorf informierte MdB Marianne Schieder den Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestags, MdB Martin Burkert, Vorsitzender der bayerischen SPD-Landesgruppe, über die aktuelle Situation. Gemeinsam mit Alexander Bonfig, Leiter Straßenbau beim Staatlichen Bauamt Regensburg, den Bürgermeistern Franz Reichold, Roding bzw. Josef Marchl, Traitsching sowie SPD-Kommunalpolitikern/innen tauschte man sich darüber aus.
„Die beiden Ortstermine sollen dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses möglichst viele und gute Argumente mit an die Hand geben, um bei den anstehenden Verhandlungen noch etwas für den Landkreis Cham vorwärts zu bringen“, betonte MdB Marianne Schieder.
Die 4-streifige Weiterführung der B 85 von Wetterfeld bis zur Abzweigung der B 16 bei Altenkreith habe zwar Planungsrecht, aber nur im „Weiteren Bedarf“, was bedeutet, dass bis 2030 kein Bau vorgesehen ist. Diese Strecke gehöre zu den am meisten belasteten in der Region. Die Maßnahme müsse in die Einstufung „Vordringlicher Bedarf“, berichtete die Abgeordnete. Es ist nicht nach zu vollziehen, warum der wichtige Teilabschnitt der B 85 bis zur Einmündung B 16 nun nicht mehr mit Nachdruck weiterverfolgt werden soll. Nachdem es endlich gelungen ist, die Abschnitte Wetterfeld und Neubäu zu realisieren, muss auch die dazwischenliegende Teilstrecke konsequent gebaut werden. Schließlich ist auch der Ausbau der B 16 bereits im Gange und kann nur abgeschlossen werden, wenn der Anschluss an die B 85 geplant werden kann.
Bei der Umgehung B 20 Trebersdorf von Traitsching bis zur Landkreisgrenze ist die Planung fast abgeschlossen und die Planfeststellung könnte eingeleitet werden. Die jetzige Einstufung als „Weiterer Bedarf ohne Planungsrecht“ sei absolut unverständlich, denn damit sei die geleistete Arbeit umsonst. Hier müsse ein Anheben in den „Vordringlichen Bedarf“ kommen. Aufgrund der enormen Verkehrszunahme, insbesondere des Schwerlastverkehrs, in dem Bereich sei dies ganz klar notwendig.
„Der weitere Ausbau der B 85 und der B 20 sind für die Region substanziell bedeutende Projekte, die derzeitigen Einstufungen sind deshalb nicht akzeptabel“, betonte MdB Marianne Schieder und fasste damit die Meinung ihrer Gesprächspartner zusammen.
Die beiden Abgeordneten versicherten den betroffenen Bürgermeistern, dass sie alles in ihrer Macht stehende tun werden - insbesondere im anstehenden parlamentarischen Verfahren - um für diese wichtigen Verkehrsprojekte der Region Nachbesserungen zu erreichen.