Auch nach dem Kabinettsbeschluss des Bundesverkehrswegeplans 2030, der heute Mittag vom Verkehrsminister vorgestellt wurde, hält sich die Begeisterung von Marianne Schieder, MdB in Grenzen.
„Natürlich freut es mich sehr, dass die vor allem aus dem Landkreis Cham geäußerte deutliche Kritik am Entwurf zu einigen Nachbesserungen geführt hat.“
Der Kabinettsbeschluss sieht im Einzelnen folgende Änderungen zum ursprünglichen Entwurf des BVWP vor:
• Der dreispurige Ausbau der B 20 zwischen Rißmannsdorf und Traitsching mit der Umgehung Trebersdorf wird vom Weiteren Bedarf (WB) in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) hochgestuft.
• Ebenso wird der vierspurige Ausbau der B 20 von Cham (B 85) bis Straubing (A 3) in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) hochgestuft.
• Bei der B 85 erhält der Bereich von Amberg Ost (A 6) bis Pittersberg die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB). Die B 85 von Pittersberg nach Schwandorf Nord (A 93) wird in den Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft.
• Die B 85 von Schwandorf (A 93) bis Altenkreith wird in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) hochgestuft.
• Der sechsspurige Ausbau der A 3 von Nittendorf bis zum Autobahnkreuz Regensburg wurde in den vordringlichen Bedarf (VB) hochgestuft
Enttäuscht bin ich vor allem darüber, dass für den Landkreis Cham, der über keinen Meter Autobahn verfügt, der Ausbau der Bundesstraßen eben nicht mit Vehemenz vorangetrieben wird. Dazu bräuchte es für B 20 und B 85 die Einstufung in den vordringlichen Bedarf.
Dafür werde ich im mich mit aller Kraft im parlamentarischen Verfahren einsetzen.