Das neue Jahr fängt gut an: Zum 1. Januar 2019 treten gleich vier Gesetze aus dem Bereich Arbeit und Soziales in Kraft, die den Sozialstaat stärker machen und spürbare Verbesserungen für Beschäftigte, Arbeitslose sowie Rentnerinnen und Rentner bringen.
„Mit der Einführung der Brückenteilzeit sorgen wir dafür, dass Beschäftigte ihre Zeit selbstbestimmter einteilen können: Ab dem 1. Januar haben viele das Recht, auf eigenen Wunsch und ganz ohne Begründung in Teilzeit zu kommen – und zwar zwischen einem und bis zu fünf Jahre. Das Rückkehrrecht stellt sicher, dass sie anschließend wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Zudem erhalten Teilzeitbeschäftigte mehr Rechte, in eine frühere Vollzeitstelle zurückzukehren“, informiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder über die gesetzlichen Neuerungen.
Außerdem würde jenen Beschäftigten der Rücken gestärkt, die von der Digitalisierung betroffen sind: Mit Beginn des neuen Jahres trete das Qualifizierungschancengesetz in Kraft. Beschäftigte erhalten dadurch die Möglichkeit auf eine umfassende Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit, sowohl für Lehrgangskosten als auch in Form von Lohnkostenzuschüssen. „Denn im digitalen Wandel soll jede und jeder den Anschluss an die neusten Entwicklungen behalten können. Zudem senken wir ab dem 01.01.19 die Beträge zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte und entlasten so die Arbeitnehmerinnen und -nehmer“, unterstreicht die Abgeordnete.
MdB Marianne Schieder: „Auch für Menschen, die schon lange ohne Arbeit sind, wird es ab Neujahr 2019 deutliche Verbesserungen geben: Der flächendeckende soziale Arbeitsmarkt, den wir mit dem Teilhabechancengesetz einführen, bietet Langzeitarbeitslosen neue und vor allem langfristige Chancen auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Mit insgesamt vier Milliarden Euro fördern wir ab dem 01.01.19 Arbeit statt Arbeitslosigkeit: Neben einem beschäftigungsbegleitenden Coaching für Arbeitgeber und Teilnehmende ermöglichen wir Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber - und zwar bis zur Höhe des Tariflohns. Dadurch wird der soziale Arbeitsmarkt gerade in strukturschwachen Regionen nutzbar“.
Zum 1. Januar trete der Rentenpakt und damit ein Neustart der Rente in Kraft. Es gebe dann eine gesetzliche Beitragssatzgarantie von maximal 20 Prozent und bis 2025 werde ein Rentenniveau von 48 Prozent garantiert. Das schaffe Sicherheit nicht nur für jene Menschen, die nach einem langen Arbeitsleben bereits jetzt in Rente sind, sondern auch für die jüngeren Generationen. „Wir wollen die Verlässlichkeit der Rente weiter stärken. Deshalb ist es Ziel der SPD, diese ‚doppelte Haltelinie‘ bis 2040 abzusichern. Ab dem neuen Jahr werden zudem allen Eltern für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Und für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gehen müssen, haben wir die Erwerbsminderungsrente weiter verbessert“, betont MdB Marianne Schieder.