Wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer: Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt. „Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Es bekommt Recht, wer Recht hat und das ohne Prozessrisiko“, informiert die SPD-Bundestagabgeordnete Marianne Schieder.
„Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. Wir freuen uns, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen wird“, so die Abgeordnete weiter.
Verbraucherinnen und Verbraucher könnten sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher werde die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Gehe ein Musterverfahren verloren, trage der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliere das verklagte Unternehmen, sei es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen könnten, sei das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.
„Mit dem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden. Das ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz!“ unterstreicht MdB Marianne Schieder.