Pflegestärkungsgesetz II: Großer Fortschritt für eine bessere Pflege MdB Marianne Schieder: Umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit deren Einführung

12. November 2015

Nach dem Pflegestärkungsgesetz I, das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, soll nun am Freitag (13.11.2015) das Pflegestärkungsgesetz II im Parlament verabschiedet werden. Die wesentlichen Neuregelungen werden mit Jahresbeginn 2017 wirksam.

„Damit schaffen wir mehr Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige, und wir sorgen für eine bessere Beratung und Pflegequalität. Durch das Pflegestärkungsgesetz II werden etwa 500.000 Menschen zusätzlich Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung haben“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder. „Das ist die größte und umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit deren Einführung vor 20 Jahren“, unterstreicht sie.

Der Kern des Pflegestärkungsgesetzes II ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der im Gegensatz zum bisherigen nicht nur die körperlichen Einschränkungen von Menschen einbezieht, sondern körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit gleichermaßen berücksichtigt.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, mit denen der individuelle Bedarf der Pflegebedürftigen genauer ermittelt werden kann. „Insbesondere Menschen mit Demenzerkrankungen sollen damit bessere und passgenauere Leistungen erhalten. Diejenigen, die heute Leistungen erhalten, werden durch die Einführung nicht schlechter gestellt“, so MdB Marianne Schieder.

Gleichzeitig gibt es Verbesserungen für pflegende Angehörige. Für sie wird die Pflegeversicherung künftig höhere Beiträge für Rente und Arbeitslosenversicherung einzahlen.

„Gute Pflege hat ihren Preis. Und der muss solidarisch von der ganzen Gesellschaft geleistet werden. Daher bleibt es bei der paritätischen Finanzierung in der Pflegeversicherung. Das heißt, die Pflegeversicherung wird auch weiterhin zu gleichen Teilen durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Das ist ein entscheidender Beitrag zu mehr Gerechtigkeit in der Pflegeversicherung “, begrüßt die Abgeordnete die wichtigsten pflegepolitischen Maßnahmen seit vielen Jahren.

Zudem soll noch in dieser Legislaturperiode mit einem Pflegeberufsgesetz das Berufsfeld Pflege attraktiver gemacht werden. Ziel ist die Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität in der Pflege. „Das ist nur mit ausreichend vielen und gut ausgebildeten Pflegefachkräften gewährleistet. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel und eine flächendeckend gerechte Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn. Denn menschenwürdige Pflege und gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte müssen überall in Deutschland sichergestellt sein“, so MdB Marianne Schieder.

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