PKW-Maut kein Kernanliegen der SPD. MdB Marianne Schieder: Zustimmung allein aus Koalitionsräson

26. März 2015

Im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU wurde auf Vorschlag der CSU die Einführung einer Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Form einer Vignette vereinbart worden. Am Freitag, 27.03.2015, wird der Bundestag die Einführung der Pkw-Maut beschließen.

MdB Marianne Schieder macht deutlich: „Ich halte die Maut nicht mit dem EU-Recht vereinbar und meine außerdem, dass der hohe Aufwand in keinem Verhältnis zu den erzielten Einnahmen steht. Trotz Bedenken werde ich dem Mautgesetz zustimmen. Die Pkw-Maut ist kein verkehrspolitisches Anliegen der SPD. Aber wir haben uns im Rahmen des erreichten Gesamtpakets im Koalitionsvertrag einverstanden erklärt, dem Vorhaben unseres Koalitionspartners nicht im Wege zu stehen. Daran fühle ich mich aus Koalitionsvernunft gebunden.“

Die Position der SPD-Bundestagsfraktion sei von Anfang an klar gewesen: Die Pkw-Maut müsse europakonform ausgestattet sein und dürfe nicht zu einer höheren Belastung inländischer Kfz-Halter führen. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen sei es zudem gelungen, beim Datenschutz eine wichtige Verbesserung durchzusetzen. „Personalisierte Daten dürfen nur ein Jahr statt drei Jahre gespeichert werden. Auch haben wir mit der Union vereinbart, dass das Gesetz nach zwei Jahren einem Bürokratie- und Einnahmen-Check unterzogen wird“, betont MdB Marianne Schieder.

Darüber hinaus werde in diesen Check eine Berichtspflicht über die Auswirkungen der Pkw-Maut auf die Grenzregionen aufgenommen. „Eine Ausnahmeregelung für die Grenzregionen, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme sowie die Verhandlungsführer der SPD-Bundestagsfraktion gefordert und wiederholt eingebracht haben, ist am erbitterten Widerstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gescheitert“, bedauert MdB Marianne Schieder. Die Forderung der SPD hätte eine Ausnahmeregelung für Grenzregionen beinhaltet, auf Antrag im Fall von drohendem Ausweichverkehr auf Bundesautobahnen im Einzelfall einen Streckenabschnitt von einer Länge von 30 km ab Grenze oder bis zur ersten Autobahnausfahrt keine Pkw-Maut für ausländische KFZ-Halter/innen zu erheben.

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