„Für die SPD ist eine grundlegende Verbesserung der Pflege ein besonderer Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode. Die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung und die Zunahme des Anteils betagter Menschen an der Gesamtbevölkerung ist ein Zeichen für unseren gesellschaftlichen Fortschritt. Die zunehmende Zahl alter Menschen stellt die Pflegepolitik vor demografische und fachliche Herausforderungen. Pflege geht uns alle an und die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft gute Pflege gewährleisten zu können und das Vertrauen in eine gute Versorgung im Alter zu stärken. Dabei hat die SPD in dieser Legislaturperiode schon viele deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erreicht“, betont MdB Marianne Schieder.
Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz sei das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet worden. Dadurch erhalten rund 2,7 Millionen Pflegedürftige in Deutschland bereits seit dem 1.1.2015 mehr Leistungen. In der ambulanten Pflege seien die Leistungen um rund 1,4 Mrd. Euro erhöht worden, für die stationäre Pflege um rund 1 Mrd. Euro. Pflegende Angehörige würden besser entlastet, indem die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause ausgeweitet wurden, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen habe sich deutlich erhöht. Zusätzlich sei ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet worden.
„Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 vorgenommen, indem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Das heißt, die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird der individuelle Bedarf bei Pflegebedürftigen sehr viel genauer ermittelt. An Demenz erkrankte Menschen etwa bekommen nun erstmals auch Unterstützung“, so die Abgeordnete weiter.
Mit der Reform hätten alle den gleichen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Entscheidend sei lediglich, wie sehr die Selbstständigkeit tatsächlich eingeschränkt ist. „Sichergestellt ist, dass niemand mit der Umstellung schlechter gestellt werden kann – viele aber besser. Zudem müssen Menschen, die im Heim gepflegt werden, künftig keine Steigerung des pflegebedingten Eigenanteils mehr befürchten“, unterstreicht MdB Marianne Schieder.
„Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz, das wir in diesem Jahr beschließen möchten, wird die Rolle der Kommunen sowie die Pflegeberatung vor Ort deutlich gestärkt, damit Hilfe auch dort ankommt, wo sie dringend benötigt wird“, so die Abgeordnete.
Mit dem Pflegeberufereformgesetz werde der Pflegeberuf deutlich attraktiver gemacht, damit mehr Menschen für dieses so wichtige Berufsfeld gewonnen würden.