Urheberrecht wird wissenschaftsfreundlich

MdB Marianne Schieder

27. Juni 2017

Gute Nachrichten für Bildung und Forschung: Die Schrankenregelungen im Urheberrecht für den wissenschaftlichen Bereich werden neu geordnet und damit übersichtlicher und zeitgemäßer. Damit werden wichtige Impulse für die Digitalisierung der Wissenschaft gesetzt.

„Bis zum letzten Moment hat die SPD-Bundestagsfraktion gekämpft, damit die wissenschaftsfreundliche Reform des Urheberrechts nicht scheitert“, berichtet die zuständige Berichterstatterin MdB Marianne Schieder. Dieser Einsatz habe sich gelohnt: Ein Durchlöchern des Gesetzes durch Ausnahmen für Lehrbücher oder den Vorrang für „angemessene Lizenzangebote“, wie sie die Unionsfraktion durchsetzen wollte, seien verhindert worden.

Stattdessen können sich Studierende und Forschungstreibende zukünftig auf klare und eindeutige Regeln verlassen und bis zu 15 Prozent eines wissenschaftlichen Werkes für ihre Arbeit nutzen. Durch offenere Formulierungen werden Nutzungsarten, die durch die Digitalisierung schon längst zur gängigen Praxis gehören, auf legale Füße gestellt. Auch die zu befürchtende Abschaltung digitaler Semesterapparate zum kommenden Wintersemester ist vom Tisch.

„Die Chancen der Digitalisierung sind mit der Reform aber noch lange nicht ausgeschöpft“, befindet die SPD-Bundestagabgeordnete Marianne Schieder. Im Bereich Open Access lägen neue Möglichkeiten, um Forschung und Lehre noch besser zu vernetzen. Diese gelte es zu nutzen und zu fördern.

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